Patientensicherheit muss bei allen Behandlungen Vorrang haben
Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zum Thema „Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen“ sprechen sich Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) für den Vorrang der Patientensicherheit bei ausnahmslos allen Behandlungen aus, also auch dann, wenn Behandlungen durch gewerbliche Anbieter (d.h. juristische Personen) angeboten werden. Dafür müssen gesetzliche Regelungen geschaffen werden.
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