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Dentalbranche

Medizinische Computertastatur PUREKEYS beugt Kontamination mit Corona-Virus vor

SARS-CoV-2 und andere Atemwegsviren können nicht nur durch die Luft übertragen werden, sondern auch durch Kontakt mit kontaminierten Flächen und Gegenständen. Hygienekonzepte dürfen sich daher nicht nur auf die Händedesinfektion beschränken, sondern auch auf vielbenutzte Gegenstände und Oberflächen wie z.B. die Computertastatur und Computermaus.

Pandemiezuschlag für vertragszahnärztliche Praxen

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) eine bundesmantelvertragliche Vereinbarung im Sinne eines „Pandemiezuschlages“ abgeschlossen. Auf Basis dieser Vereinbarung, die am 1. April 2021 in Kraft tritt, werden die Krankenkassen in der zweiten Jahreshälfte einen Betrag von maximal 275.000.000,00 € als einmalige pauschale Abgeltung für besondere Aufwände der Vertragszahnärzte im Rahmen der Behandlung von GKV-Versicherten während der Corona-Pandemie unabhängig von der jeweiligen Gesamtvergütung an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) zahlen.

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