G-BA verlängert Corona-Sonderregeln für verordnete Leistungen bis 31. März 2021
Angesichts des anhaltend dynamischen Infektionsgeschehens hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die geltenden Corona-Sonderregeln für ärztlichverordnete Leistungen mit Datum zum 21. Januar um weitere zwei Monate bis 31. März 2021 verlängert.
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