Unterkieferprotrusionsschiene künftig Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung
Die Unterkieferprotrusionsschiene als Zweitlinientherapie zur Behandlung von obstruktiver Schlafapnoe ist künftig Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesauschusses heute in Berlin gefasst. Dem Beschluss gingen fachliche Beratungen unter maßgeblicher Mitwirkung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) voraus.
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