Corona
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am heutigen Montag, den 04.05.2020, die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV) erlassen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kritisiert, dass damit die massiven negativen Auswirkungen der Corona-Krise für die vertragszahnärztliche Versorgung in Deutschland nicht abgefedert werden und die Verordnung nicht zur Sicherstellung einer flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung beiträgt. Die Regelung sieht - im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf - nur noch kurzfristige Liquiditätshilfen vor, die vollständig zurückgezahlt werden müssen.
Redaktion Dentalwelt • Dentalbranche •