Kurzarbeitergeld im Niedriglohnbereich verbessern
Die Regelungen für das Kurzarbeitergeld müssen den Niedriglohnbereich stärker beachten. Darauf macht der Verband medizinischer Fachberufe e.V. aufmerksam. „Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Bundesregierung im Rahmen der Corona-Pandemie beabsichtigt, das Kurzarbeitergeld für den Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Dezember 2020 auf bis zu 80 bzw. 87 Prozent des Nettoentgelts zu erhöhen. Das schafft für die Arbeitnehmer/innen mehr Sicherheit“, erklärt dazu Hannelore König, 1. Vorsitzende im geschäftsführenden Vorstand. „Allerdings sollten sich die unterschiedlichen Aufstockungen vorrangig nach der Gehaltshöhe und nicht nur nach der Dauer der Zahlung des Kurzarbeitergeldes richten.“
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