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Dentalbranche

Kurzarbeitergeld im Niedriglohnbereich verbessern

Die Regelungen für das Kurzarbeitergeld müssen den Niedriglohnbereich stärker beachten. Darauf macht der Verband medizinischer Fachberufe e.V. aufmerksam. „Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Bundesregierung im Rahmen der Corona-Pandemie beabsichtigt, das Kurzarbeitergeld für den Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Dezember 2020 auf bis zu 80 bzw. 87 Prozent des Nettoentgelts zu erhöhen. Das schafft für die Arbeitnehmer/innen mehr Sicherheit“, erklärt dazu Hannelore König, 1. Vorsitzende im geschäftsführenden Vorstand. „Allerdings sollten sich die unterschiedlichen Aufstockungen vorrangig nach der Gehaltshöhe und nicht nur nach der Dauer der Zahlung des Kurzarbeitergeldes richten.“

62. Sylter Woche abgesagt

Die Sylter Woche wird in diesem Jahr nicht stattfinden. Da die schleswig-holsteinische Landesregierung mit aktueller Verordnung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus alle öffentlichen Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 verboten hat, sagt die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ihren für Ende Mai geplanten Fortbildungskongress ab. An der Sylter Woche nehmen jedes Jahr über 1.300 Zahnärzte und Zahnmedizinische Fachangestellte aus dem gesamten Bundesgebiet sowie aus mehreren europäischen Ländern teil. In diesem Jahr wäre die Sylter Woche zum 62. Mal ausgerichtet worden.

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