Berliner Zahnärzte fordern GOZ-Punktwerterhöhung vom Gesetzgeber
Die Zahnärztekammer Berlin (ZÄK Berlin) fordert, dass die Bewertung aller zahnärztlichen Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt oder durch die private Krankenversicherung erstattet werden, von der Bundesregierung endlich der aktuellen Preisentwicklung angeglichen wird. Die Berechnungsgrundlage für den Punktwert der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) liegt seit 1988 unverändert bei 5,6241 Cent.
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