Neue Leistungen für Kleinkinder zur Kariesfrüherkennung
Gesetzlich krankenversicherten Kleinkindern zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat stehen ab dem 1. Juli 2019 nun 3 zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung. Wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) mitteilten, wurde sowohl bei der fachlichen Ausgestaltung der Leistungen als auch bei der Vergütung der neuen Gebührenpositionen für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte eine Einigung erzielt.
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