Praktiker sollten mehrheitlich über die Praxis der Telematik entscheiden dürfen
Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Terminversorgungsgesetz (TSVG) am 13.02. hebt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hervor, dass sie den Vorstoß der Bundesregierung ablehnt, sich selbst zum Mehrheitsgesellschafter der gematik zu machen.
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