VSDM-Fristverlängerung: Ein guter erster Schritt
Wie von Zahnärzten und Ärzten vielfach gefordert, soll bei der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) in den Praxen die gesetzliche Frist für die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) verlängert werden. Das Vorhaben wird im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) auf den Weg gebracht.
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