GOZ: Betriebswirtschaftliche Anpassung nach 30 Jahren nötig
Am 01. Januar 1988, vor fast 30 Jahren, trat die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Kraft. Damals wurde der Punktwert auf 11 Deutsche Pfennige, heute 5,62421 Cent, festgesetzt – in dieser Höhe gilt er noch heute. Seit 1988 wurde keine Anpassung des Punktwertes an veränderte gesamtwirtschaftliche bzw. strukturelle Verhältnisse in der Zahnarztpraxis vorgenommen.
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