Corona: Änderungen der Regelungen des Arbeitszeitgesetzes
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Zuge der Corona-Krise eine Arbeitszeitverordnung mit Datum vom 07.04.2020 erlassen, welche Änderungen im Hinblick auf die gesetzliche zulässige Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagsbeschäftigung für verschiedene Berufe mit sich bringt.
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