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Management

Praxis gründen, oder doch lieber angestellt bleiben?

Nach einer gewissen Zeit als angestellter Zahnarzt stellt sich den meisten die gleiche Frage: Soll ich angestellt bleiben oder möchte ich mich selbstständig machen? Beides hat seine Vor- und Nachteile. Im Angestelltenverhältnis kann ich entspannt in den Urlaub gehen, ohne mir Sorgen über die Praxis, die Patienten oder evtl. Reparaturarbeiten zu machen. Der Urlaub ist planbar und das Gehalt kommt, ob ich arbeite oder nicht. Der größte Nachteil eines Selbstständigen: Wenn ich nicht arbeite, verdiene ich auch kein Geld. Doch habe ich viele Möglichkeiten, mich selbst zu verwirklichen. So standen meine Frau und ich nach der Assistenzzeit und einigen weiteren Jahren der Weiterbildungen genau vor dieser Fragestellung.

Erfolgreiche Praxisneugründung

Zahnmediziner können jetzt mit einem erprobten und erfolgreichen Praxiskonzept und der starken Marke Lieblings-Zahnarzt ihre eigene Praxis gründen – ohne Beteiligung oder Mitspracherechte eines Dritten. Hinter dem „Team Lieblings-Zahnarzt“ steht die Kölner Zahnärztin Dr. Christin Steinbach mit zwei erfahrenen Unternehmern als Mitgründern.

Meine Suche nach dem digitalen Weg…

Vor knapp 6 Monaten habe ich mich mit meiner oralchirurgischen Schwerpunktpraxis im ländlichen Umfeld selbstständig gemacht. Chirurgie ist grundsätzlich ein analoges Geschäft. Warum also etwas künstlich verkomplizieren und in vorausschauendem Gehorsam digitalisieren?

Arbeitsvertragliche Vergütungsmodelle und ihre Kehrseiten

Der Trend zur Anstellung, statt in die eigene Niederlassung zu gehen, setzt sich bei Zahnärzten weiterhin fort. Gründe hierfür sind vor allem der Wunsch nach möglichst flexiblen Arbeitszeitmodellen und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wenn es um das Vergütungskonzept geht, gibt es verschiedene Aspekte aus juristischer Sicht zu berücksichtigen. 

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