Wettbewerbsverbot in Gesellschaftsverträgen
In Gesellschaftsverträgen von zahnärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) finden sich oft Regelungen zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Denn grundsätzlich soll sich ein ausscheidender Gesellschafter nicht innerhalb eines gewissen Umkreises um die Praxis und für eine bestimmte Dauer erneut niederlassen können, da sich dies negativ auf das Ergebnis der Praxis auswirken kann. Doch lässt sich dies so vereinbaren? Hierüber gibt der nachfolgende Beitrag einen kurzen Überblick.
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