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Management

Wettbewerbsverbot in Gesellschaftsverträgen

In Gesellschaftsverträgen von zahnärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) finden sich oft Regelungen zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Denn grundsätzlich soll sich ein ausscheidender Gesellschafter nicht innerhalb eines gewissen Umkreises um die Praxis und für eine bestimmte Dauer erneut niederlassen können, da sich dies negativ auf das Ergebnis der Praxis auswirken kann. Doch lässt sich dies so vereinbaren? Hierüber gibt der nachfolgende Beitrag einen kurzen Überblick.

„Altes Personal, neuer Chef“

Viele Praxisinhaber spielen aktuell auf Grund gegebener Altersstrukturen mit dem Gedanken, die eigene Praxis – ihr Lebenswerk – zu verkaufen. Für die jüngere Generation ist diese Entwicklung vielversprechend, weil die Übernahme einer bestehenden Praxis im Vergleich zu einer Neugründung – rein finanziell betrachtet – günstig ist. So lagen die Investitionskosten für eine Neugründung im Jahr 2019 bei etwa 557.000 € während Praxisübernahmen im Jahr 2019 ein Finanzierungsvolumen in Höhe von 410.000 € aufwiesen. Der Kostenvergleich spricht also ganz klar für eine Praxisübernahme.

E-Health in der Zahnarztpraxis – Status quo und Ausblick

Homeoffice, Online-Bestellungen oder -Terminvereinbarungen: Corona gilt als Digitalisierungsbeschleuniger. Zwar ist etwa die Telematikinfrastruktur (TI) schon heute Pflicht und die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) oder das Notfalldatenmanagement, die einen medizinischen Mehrwert für alle Beteiligten schaffen, finden bereits Verwendung. Doch damit steht die Entwicklung nicht still: Auch für 2021 und 2022 stehen neue eHealth-Anwendungen wie die ePA oder die eAU in den Startlöchern. Die Pressekonferenz der CGM Dentalsysteme gab jüngst einen Überblick über die Neuerungen – und zeigte auf, wie Zahnarztpraxen davon profitieren können. Denn auch das zeigt die Krise: Praxen, die heute noch strukturell analog unterwegs sind, haben es schwer. Mit einem Praxispartner wie CGM Dentalsysteme kann sich das ändern: Für den Anschluss an die TI und für die Digitalisierung der Zahnarztpraxis bietet sie alle Hard- und Softwarelösungen sowie Support aus einer Hand.

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden

Spenden können im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung abgesetzt werden, aber nicht in beliebiger Höhe und nicht ohne Beleg. Der Inhaber eines Dentallabors ist deshalb gut beraten, bei der Nachweisführung Sorgfalt an den Tag zu legen, um Spenden auch als steuerlich abzugsfähig anerkannt zu bekommen. Worauf zu achten ist, ergibt sich aus den nachfolgenden Ausführungen.

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