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Management

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden

Spenden können im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung abgesetzt werden, aber nicht in beliebiger Höhe und nicht ohne Beleg. Der Inhaber eines Dentallabors ist deshalb gut beraten, bei der Nachweisführung Sorgfalt an den Tag zu legen, um Spenden auch als steuerlich abzugsfähig anerkannt zu bekommen. Worauf zu achten ist, ergibt sich aus den nachfolgenden Ausführungen.

Mit dem Corporate Design – sich aus der Menge abheben

Marketing, schon allein der Begriff wirkt für viele ermüdend, wird doch immer wieder viel darüber geschrieben. Jeder weiß, dass es für ein Unternehmen wichtig ist, einen professionellen Außenauftritt zu haben. Doch was bedeutet „professionell“? Nachstehend hat Marketing-Expertin Christin Haarmeyer das Wichtigste zur Markenpositionierung zusammengefasst.

Neue MDR: Chargen in Zahnarztpraxen und Laboren rückverfolgen

Am 26. Mai 2021 tritt die neue Verordnung der Medical Device Regulation (MDR) europaweit in Kraft. Damit geht u. a. die verpflichtende Einführung eines Qualitätsmanagements einher. Während Zahnarztpraxen dieses bereits seit 2016 vorweisen müssen, werden mit der neuen MDR nun auch die Dentallabore zur Implementierung verpflichtet. Die damit verbundenen geforderten Dokumentationen bedeuten einen erheblichen administrativen Aufwand für die gesamte Branche.

Wettbewerbsverbot in Gesellschaftsverträgen

In Gesellschaftsverträgen von zahnärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) finden sich oft Regelungen zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Denn grundsätzlich soll sich ein ausscheidender Gesellschafter nicht innerhalb eines gewissen Umkreises um die Praxis und für eine bestimmte Dauer erneut niederlassen können, da sich dies negativ auf das Ergebnis der Praxis auswirken kann. Doch lässt sich dies so vereinbaren? Hierüber gibt der nachfolgende Beitrag einen kurzen Überblick.

Praxisabgabe in Zeiten der Ruhestandswelle

Eine „Ruhestandswelle steht bevor“, berichtet die KZVLSA in ihrer Januar-Pressemeldung. Dort sind ca. 60%(!) der Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte über 55 Jahre alt. Das bedeutet konkret: Bis 2026 werden fast 450 niedergelassene Kolleginnen und Kollegen das gesetzliche Renteneintrittsalter erreichen. In den letzten vier Jahren hat allerdings nur die Hälfte der Praxisabgeber tatsächlich eine Nachfolge gefunden. Anderenorts sieht es nicht besser aus.

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