Die neue Rechtsgrundlage für Corona-Schutzmaßnahmen
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom November 2020 stellt den Infektionsschutz zu Corona-Zeiten auf eine solide rechtliche Basis – im privaten als auch im beruflichen Bereich. Für die Zahnarztpraxis ändert sich damit zunächst nichts; aber gut zu wissen, auf welcher Basis eine Schutzmaßnahme in Pandemiezeiten verankert sein muss.
Entdecke CME Artikel