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Management

Neuer Look für alte Böden in Zahnarztpraxen

Attraktiv, belastbar und wirtschaftlich: Das sind die Anforderungen an Bodenbeläge medizinischer Praxen. Alte, kaputte und verkratzte Böden sprechen weder das Team noch die Patienten an. Aber wie kann eine Boden-Renovierung ablaufen, ohne den Betrieb einzuschränken und Mobiliar ausbauen zu müssen? Das „floor remake-System“ der Dr. Schutz GmbH bietet die perfekte Lösung für unansehnliche Böden in Zahnarztpraxen und Dentallaboren.

Patienten-Beratung in der Zahnarztpraxis

Ein wesentlicher Bestandteil der zahnmedizinischen Behandlung nimmt auch die Beratung ein. Sie entspricht der Patientenerwartung und mit der Beratungsqualität macht sich der Zahnarzt einen guten Namen. Er zeigt dem Patienten die unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten, die Alternativen oder welche verschiedenen Möglichkeiten es bei Zahnverlust gibt. Patienten beurteilen die Qualifikation des Zahnarztes nach seinen fachlichen und seinen kommunikativen Kompetenzen.

Frischluft gegen Virenbelastung

Zur Risikoreduzierung einer Übertragung von SARS-CoV-2 empfiehlt das Bundesumweltamt in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut eine hohe Frischluftzufuhr in den Räumen, in denen sich Personen aufhalten, um virenbelastete Aerosole zu verdünnen. Das heißt: Fenster auf oder Lüftungsanlage an!

Das Medizinprodukterecht im Bereich der Zahntechnik

Schon bisher musste das Dentallabor bei der Abgabe von Prothetik an den Zahnarzt die Herstellungsschritte dokumentieren, eine Risikobetrachtung für die Produkte durchführen, deren Rückverfolgbarkeit sicherstellen sowie ein Beobachtungs- und Meldesystem einrichten. Was im nächsten Jahr neu hinzukommt, ist die Bewertung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Produkte im klinischen Einsatz.

Das zahnärztliche Praxislabor in der Diskussion

Unter der Überschrift „Das zahnärztliche Praxislabor. Handwerks-, berufs-, wettbewerbs- und sozialrechtliche Grenzen“ wurde bereits 2016 ein Gutachten veröffentlicht, das durch den Arbeitgeberverband Zahntechnik (AVZ) in Auftrag gegeben wurde und das sich mit der Frage der rechtlichen Zulässigkeit von zahnärztlichen Praxislaboren auseinandersetzte. Wundert man sich bereits über die Fragestellung, wundert man sich noch mehr, wenn man im Laufe des Gutachtens feststellt, dass die Zulässigkeit von Praxislaboren zumindest in Zweifel gezogen wurde.

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