Anzeige

Management

Zahnmedizinisches Staatsexamen im Dienste der Patienten

Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) ist gerüstet: Das Staatsexamen Zahnmedizin kann kommen. IMPP-Direktorin Professorin Jana Jünger erwartet eine stärkere Verzahnung des Prüfungsstoffes für Studierende der Zahnmedizin mit den Inhalten des Medizinstudiums. „Es geht um die Gewährleistung einer qualitativ gleichmäßig guten Versorgung von ZahnpatientInnen in Deutschland. Daraus legitimiert sich die Funktion eines Staatsexamens.” Die neue Approbationsordnung für ZahnärztInnen (ZÄPrO) tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft. Das IMPP ist vom Gesetzgeber mit der Erstellung des schriftlichen Teils des dritten Abschnitts der zahnärztlichen Prüfung beauftragt.

Die zahnärztliche Nachbesserung

Es ist seit langem bekannt und anerkannt, dass bei prothetischen Behandlungen Nachbesserungen nötig sein können. Das insbesondere auch unter Patienten verbreitete Laienwissen zum zahnärztlichen Gewährleistungsrecht scheint grenzenlos zu sein. Was es damit tatsächlich auf sich hat, wo die Möglichkeiten und Grenzen liegen und welche Rechte von Zahnarzt und Patient sich hierbei gegenüberstehen, das verdient einen genaueren Blick.

Leistungen loben und anerkennen

Lob und Anerkennung werden zu selten ausgesprochen, weil vom Zahnarzt meist das perfekte Arbeiten seines Teams als selbstverständlich vorausgesetzt wird. Anders als bei Fehlern und Kritik kann gelungene Arbeit kommentarlos zur Kenntnis genommen werden. Besonderer Arbeitseinsatz muss aber anerkannt werden, niemand sollte vergebens auf die fällige Anerkennung warten. Denn Anerkennung zeigt Wertschätzung einer besonderen Leistung und fördert die Motivation.

Besser Schulen als Haften

Regelmäßige Pflichtschulungen in der Zahnarztpraxis sollen zumeist die Sicherheit der Patienten und/oder MitarbeiterInnen gewährleisten und nicht zuletzt auch die PraxisinhaberInnen vor Haftungsansprüchen schützen. Oftmals vergessen wird dabei das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung 2020

Die neue europäische Medizinprodukte-Verordnung, kurz MDR für Medical Device Regulation, wird in diesem Frühjahr rechtskräftig – was bedeutet das für Dentallabor-Inhaber und ihr Team? Unser Autor Karl-Heinz Martiné erläutert in seiner Beitragsreihe ab dieser Ausgabe, worauf Sie achten müssen. Im folgenden Teil 1 beleuchtet er die Hintergründe der MDR und gibt einen Überblick über die Grundlagen. 

Anzeige