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Management

Gericht bestätigt vollständige Arztlistung auf jameda

Das Landgericht München entschied am 17.01.2020 über die Frage, ob eine Ärztin das Recht hat, sich aus dem Arzt-Patient-Portal jameda löschen zu lassen. Die Klägerin argumentierte, jameda habe aufgrund eines Anzeigenformats in den jameda Ergebnislisten für jameda Premiumkunden seine Position als neutraler Mittler verlassen.

Cookie-Vorschriften werden verschärft

In zwei aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde bestimmt, dass eine eindeutige Einwilligung des Webseitenbesuchers in den Einsatz von Cookies erfolgen muss. Somit reicht die Vorhaltung einer sogenannten Widerspruchslösung oder eines Cookie-Banners nun nicht mehr aus.

Prävention nutzt – auch dem Zahnarzt?

„Vorbeugen ist besser als Heilen“ lautet eine sprichwörtliche Binsenweisheit. Vorbeugen hilft, Krankheiten zu vermeiden, verlängert unter Umständen das Leben, spart Kosten im Versorgungssystem und fördert das Well-Being sowie das Well-Feeling des Gesunden. Aber auch für den Kranken spielt die Prävention eine wichtige Rolle: Mit der Tertiärprophylaxe soll das Wiederauftreten der Erkrankung verhindert werden. Da in der Regel jede Definition von Prävention zunächst vom Patienten ausgeht, stellt sich die Frage, ob bzw. inwieweit sie auch dem Behandler von Nutzen sein kann. Das soll im Folgenden am Beispiel des Zahnarztes gezeigt werden.

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