Gericht bestätigt vollständige Arztlistung auf jameda
Das Landgericht München entschied am 17.01.2020 über die Frage, ob eine Ärztin das Recht hat, sich aus dem Arzt-Patient-Portal jameda löschen zu lassen. Die Klägerin argumentierte, jameda habe aufgrund eines Anzeigenformats in den jameda Ergebnislisten für jameda Premiumkunden seine Position als neutraler Mittler verlassen.
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