Der Patient erscheint nicht zum Termin
Immer wieder kommt es vor, dass Patienten ihre vereinbarten (Zahn-)Arzttermine nicht einhalten und ohne den Termin abzusagen einfach nicht zum Termin erscheinen. Auf Seiten der (Zahn-)Ärzteschaft führt dieses Patientenverhalten zur Verärgerung. Aus diesem Grund werden Forderungen von (Zahn-)Ärzten nach Ausfallhonoraren für versäumte Termine laut. Von Gerichten wird ganz unterschiedlich beurteilt, ob Patienten für verpasste (Zahn-) Arzttermine zahlen müssen.
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