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Management

Der Patient erscheint nicht zum Termin

Immer wieder kommt es vor, dass Patienten ihre vereinbarten (Zahn-)Arzttermine nicht einhalten und ohne den Termin abzusagen einfach nicht zum Termin erscheinen. Auf Seiten der (Zahn-)Ärzteschaft führt dieses Patientenverhalten zur Verärgerung. Aus diesem Grund werden Forderungen von (Zahn-)Ärzten nach Ausfallhonoraren für versäumte Termine laut. Von Gerichten wird ganz unterschiedlich beurteilt, ob Patienten für verpasste (Zahn-) Arzttermine zahlen müssen.

Gericht bestätigt jamedas rechtmäßige Löschung von Fake-Bewertungen

Das Landgericht München I bestätigte heute das rechtmäßige Vorgehen von jameda, Deutschlands größter Arztempfehlung und Marktführer für Online-Arzttermine, manipulierte Arztbewertungen bei hinreichendem Verdacht zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen – unabhängig vom Kundenstatus des Arztes. Geklagt hatte ein Kieler Zahnarzt, nachdem jameda 10 auffällig positive Online-Bewertungen nach sorgsamer Prüfung gelöscht hatte. Die Bewertungen waren dabei Teil eines Bewertungsverlaufs, welcher neben anderen Auffälligkeiten auch nachweislich gekaufte Bewertungen enthielt [1].

Vorsorgedokumente für selbstständige Unternehmer enorm wichtig

Laut einer aktuellen Studie des Statistischen Bundesamtes gab es 2018 in Deutschland insgesamt rund 1,41 Millionen Selbstständige. Zahlreich vertreten sind Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten, aber auch Unternehmer aus der Dienstleistungsbranche und dem Handwerk. Doch was passiert mit dem eigenen Business, wenn man auf einmal nicht mehr entscheidungsfähig ist? Die PREVAGO-Expertin Dr. Christina Bongartz klärt auf, was Selbstständige tun sollten, um ihr Unternehmen langfristig abzusichern.

Datenschutz in der Zahnarztpraxis

Seit dem 25.05.2018 müssen sich Zahnärzte und deren Teams mit den neuen Regeln der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, kurz DS-GVO, auseinandersetzen. Die neue Gesetzgebung regelt in Zukunft den professionellen Umgang mit personenbezogenen Daten. Diese Daten betreffen in erster Linie Patienten, Angestellte und Geschäftspartner, mit denen Sie zusammenarbeiten. Hierfür müssen wir nun in Zukunft die Regeln der europäischen Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG-neu, einhalten und umsetzen. Besonders das Umsetzen hat in vielen Praxen zu erheblichen Problemen und Diskussionen geführt.

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