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Management

Neue Präventionsleistungen für pflegebedürftige Patienten und Menschen mit Behinderungen

Seit dem 01.07.2018 enthält der BEMA neue Gebührenziffern für Prophylaxeleistungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen nach § 22a SGB V. Diese Ziffern sind berechenbar, unabhängig davon, ob der Patient in einer Einrichtung oder der häuslichen Umgebung aufgesucht wird oder in der Lage ist, die Praxis aufzusuchen. Wichtig ist die Dokumentation der Bescheide über die Pflegebedürftigkeit oder Eingliederungshilfe.

Zahnarzt hatte steuerlich kein Glück mit seinem Ferrari!

Das Finanzgericht Baden-Württemberg (1 K 3386/15) hat entschieden, dass die Aufwendungen eines Zahnarztes für einen Ferrari unangemessener Repräsentationsaufwand sind, weswegen der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Auch die geringe Laufleistung des Fahrzeuges spricht für einen unangemessenen betrieblichen Aufwand.

Marketing rund um die Neugründung

Der zahnmedizinische Markt hat sich in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen stetig und nachhaltig verändert: Rechtliche Restriktionen wurden gelockert, der Wettbewerb nimmt laufend zu und neue Kommunikationskanäle lassen alte Strukturen erodieren. Die damit einhergehenden Herausforderungen stellen sich heute insbesondere für Zahnärzte und Zahnärztinnen, die über die Gründung einer eigenen Praxis nachdenken. Der folgende Artikel skizziert die wichtigsten Prämissen und Ideen für Gründer und weist Chancen und Stolpersteine in der sensiblen Gründungsphase aus.

Korruption in Zahntechnik und Zahnmedizin

Korruption in Zahntechnik und Zahnmedizin – ein Titel, der nicht unterstellen soll, dass der Dentalsektor besonders korruptionsanfällig oder besonders korruptionsfest wäre. Vielmehr sollen die folgenden Ausführungen Besonderheiten aufzeigen, welche sich im Dentalbereich bei der möglichen Anwendung der zum 04.06.2016 in Kraft getretenen Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen ergeben. Voranzuschicken ist, dass die strafrechtliche Ahndung eines Verhaltens als „Ultima Ratio“ zu erfolgen hat. Demnach soll der zweiteilige Beitrag auch im Sinne einer Prävention dafür sensibilisieren, möglich Geschäftspraktiken zu überdenken und relevante wirtschaftliche Betätigung fortan ohne das Risiko möglicher staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder gar einer strafgerichtlichen Verurteilung neu zu ordnen.

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