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Management

ICE: Ideas, Concerns & Expectations in der Arzt-Patient-Kommunikation

Jeder medizinischen Behandlung muss eine Anamnese vorausgehen, die jedoch mehr sein soll als nur die Abfrage biozentrischer Daten. Sie soll ein Patientengespräch beinhalten. Das ICE-Modell (ICE als Akronym für ideas, concerns & expectations), vorgestellt von Dr. Sascha Bechmann, zeigt, warum die Einbeziehung von „Vorstellungen, Befürchtungen und Erwartungen“ der Patienten hierbei wichtig ist.

Existenzgründung Zahnärzte 2017: Einzelpraxis bleibt Standard

Die Einzelpraxis ist für Zahnärzte nach wie vor der beliebteste Weg, um in die Selbständigkeit zu starten: 2017 haben sich 71% der zahnärztlichen Existenzgründer dafür entschieden. Dies belegt die jüngste „Existenzgründungsanalyse Zahnärzte“, die die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) gemeinsam mit dem Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) jährlich durchführt.

Innovative Softwarelösungen für die Praxisverwaltung

Mit dem CGM Z1.PRO ENDOMODUL, der Anamnese-APP, dem digitalen Praxiskalender CGM TIME sowie dem 3D-Patientenberater PRO und der CGM MATERIAL- und HYGIENEVERWALTUNG PRO stellt die CGM durchdachte digitale Lösungen für die souverän arbeitende und zugleich zukunftsbewusste Zahnarztpraxis zur Verfügung. Alle Module sind jetzt auf Z1.PRO angepasst – nicht nur die Nutzeroberfläche, auch die Softwarearchitektur erstrahlt in neuem Glanz.

Kein Streit ums Erbe

Bei umfangreichen Nachlässen ist eine Testamentsvollstreckung ratsam. Doch was Erbstreitigkeiten verhindern soll, kann genau das Gegenteil bewirken. Eine sorgfältige Ausgestaltung aller Regelungen ist Pflicht, gerade bei Firmeninhabern.

Beschäftigtendatenschutz: Private Mobilfunknummer ist grundsätzlich tabu!

Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber ihre private Mobilfunknummer anzugeben. Darauf verweist der Bremer Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz Klaus-Dieter Franzen, Landesregionalleiter „Bremen“ des VDAA (Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.) mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Thüringen vom 16. Mai 2018 (Aktenzeichen: 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17).

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