Anzeige

Management

Beschwerdemanagement: Lösungen für komplexe Fälle

Wer von Ihnen kennt es nicht: Sie sind sich keines Fehlers bewusst bzw. überzeugt, aus fachlicher Sicht alles gemacht zu haben wie immer – dennoch ist Ihr Patient unzufrieden. Das führt oft in einen Teufelskreis, der nicht selten vor einem Gericht endet, denn ein konstruktives Gespräch ist in diesen Fällen häufig schwierig. Wie das strukturierte Abarbeiten einer Beschwerde in problematischen Fällen möglich wird, erläutert der Autor in folgendem Beitrag. Folgt man geeigneten klinischen Pfaden, können Lösungen auch bei komplexer Kommunikationsstörung gefunden werden.

Google my Business für die Zahnarztpraxis

Was nichts kostet, ist auch nichts! Das mag auf diverse Billig- oder Lockangebote zutreffen, aber sicherlich nicht auf Google my Business. Der kostenfreie Onlinedienst sollte für jede Zahnarztpraxis eine der ersten Maßnahmen im Onlinemarketing sein. Google my Business (GMB) ist in Kombination mit einer modernen Internetseite die unverzichtbare Basis für den Auftritt der Zahnarztpraxis im Internet. Warum das so ist und wie Sie es für Ihre Praxis nutzen können, erfahren Sie nachstehend von Klaus Schenkmann.

Die neue Datenschutzverordnung – Handlungsempfehlungen für den Zahnarzt

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Gleichzeitig wird das alte durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ersetzt. Für Zahnarztpraxen steht vor allem die Sicherheit der verarbeiteten Personendaten im Fokus. Diese müssen nach DSGVO und BDSG ab Mai 2018 besonders geschützt werden. Bei Nichtbeachtung oder Verstößen sieht die neue Rechtslage Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro vor. Der Autor des vorliegenden Artikels fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen und gibt Handlungsempfehlungen für eine praxisnahe Umsetzung.

Was Praxisinhaber über die Änderungen beim Mutterschutz wissen sollten

Wird eine angestellte Praxismitarbeiterin schwanger, stellt dies Praxisinhaber vor eine große administrative Herausforderung. Vom Arbeitgeber sind zahlreiche Regelungen insbesondere Schutzvorschriften zu beachten. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Mutterschutz greifen bereits ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft. Aber auch nach der Entbindung sind während der Stillzeit noch einige Regelungen zu beachten.

Anzeige