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Management

So erfolgreich kann Social-Media sein

Mit über einer halben Million Followern bei Facebook, einem stark frequentierten Corporate-Blog und über 2 Millionen Views auf YouTube weiß Dentsply Sirona, wie man die sozialen Medien erfolgreich nutzt. Seit dem Relaunch der Facebook-Seite zur IDS 2017 kann der Dentalhersteller mittlerweile einen Anstieg von 4.000 Followern monatlich verzeichnen und ist somit ein führendes Unternehmen in den sozialen Medien. Über die Ziele und Strategie, die zu dem Erfolg führten, berichteten Dr. Jürgen Serafin, Corporate Vice President Marketing, und Andreas Blauig, Senior Manager Corporate Social-Media in einem Interview.

Zahnärzte werben mit WLAN-Marketing

Mehr Zahnärzte für weniger Patienten. Der Konkurrenzdruck auf dem Dentalmarkt nimmt auch 2018 weiter zu. Zahnarztpraxen setzen deshalb immer häufiger auf WLAN-Marketing, um gezielt für Behandlungsleistungen zu werben, Feedback einzuholen und den Patienten maximalen Komfort im Wartezimmer zu bieten. Kommunikationsprofis sehen gegenüber anderen Instrumenten einen wesentlichen Vorteil im Format: Sieben von zehn erwarten, dass WLAN-Marketing den Arztpraxen dadurch Aufmerksamkeit sichert, dass es Marketingbotschaften direkt auf das Display der Patienten bringt. Dies geht aus den Ergebnissen einer Expertenbefragung der MeinHotspot GmbH unter 130 Kommunikationsagenturen aus den Bereichen Werbung, PR, Digital, Full-Service und Marketing hervor.

Scheidungskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Historisch waren Scheidungskosten stets als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig (agB). Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte diese Rechtsprechung sogar generell auf den Abzug von Kosten für Zivilprozesse ausgedehnt, um dann seine Rechtsprechung erneut zu ändern und zu dem aktuell gültigen Grundsatz zurückzukehren, dass die Kosten eines Zivilprozesses im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen sind.

Änderungen im Mutterschaftsrecht seit Jahresbeginn 2018

Bisher gelten die Regelungen zum Mutterschutz nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, und für weibliche in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte (§ 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Der Anwendungsbereich dieses Gesetzes wurde umfassend geändert und gilt künftig auch für Schülerinnen, Studentinnen und arbeitnehmerähnliche Personen.

Vermögensbildung zugunsten der Arbeitnehmer im Dentallabor

Arbeitnehmer, die sich mit ihrem Betrieb identifizieren, leisten in der Regel mehr als unmotivierte Mitarbeiter. Eine höhere betriebliche Identifikation erreicht der Arbeitgeber durch vermögenswirksame Maßnahmen zugunsten seiner Arbeitnehmer. Und die werden auch noch staatlich gefördert. Dabei muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht einmal direkt am eigenen Unternehmen beteiligen. Es genügt die indirekte Beteiligung durch Kauf von Beteiligungsrechten an anderen Unternehmen z. B. in Form von Aktien oder Aktienfondsanteilen.

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