Ergänzung des Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Ab 1. Januar 2019 sollen Beschäftigte in Betrieben mit mindestens 45 Mitarbeitern das Recht auf befristete Teilzeit bekommen. Die befristete Teilzeitphase kann zwischen einem Jahr und fünf Jahren dauern. Die Regelung soll für alle Teilzeit-Vereinbarungen gelten, die ab dem 1. Januar 2019 abgeschlossen werden. Aber auch Beschäftigte mit einem bereits bestehenden Teilzeit-Arbeitsverhältnis sollen einen Antrag stellen können, der ggf. abgelehnt werden kann. Die Ablehnung muss der Arbeitgeber begründen.
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