Anzeige

Management

Datenschutz in der Zahnarztpraxis: Es wird ernst

Das Thema Datenschutz bewegt momentan viele. In der Tat ist zu vermelden: Der Gesetzgeber macht Ernst. Ab dem 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als unmittelbar geltendes Recht in Kraft, außerdem wird das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) komplett neu gefasst. Der Datenschutz an sich soll insgesamt gestärkt, die Rechte der Betroffenen – hier also der Patienten – sollen umfassender geschützt und gewahrt werden.

Förderbeiträge bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Die Einführung der Telematikinfrastruktur ist beschlossene Sache und sicherlich jedem bekannt. Mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur entstehen den Praxen Kosten. In § 291 a SGB V hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Aufwände der TI von den Krankenkassen erstattet werden. Nachfolgend wird aufgezeigt, mit welchen Fördermitteln kalkuliert werden kann.

Das Potenzial von Dr. Google

Immer mehr Menschen suchen im Internet nach Gesundheitsinformationen. Zugleich wird das Angebot immer größer und vielfältiger. Anbieter von Gesundheitsinformationen sind Verlage, Krankenkassen und Versicherungen, Krankenhäuser, Selbsthilfegruppen, staatliche Institutionen, Stiftungen und auch Privatpersonen als Blogger, YouTuber oder Teilnehmer in Foren. Ein breites Spektrum bedient den Markt.

Teilnahme und Durchführung von Veranstaltungen nach dem Antikorruptionsgesetz

Eine besondere Problematik im Zusammenhang mit dem Antikorruptionsgesetz stellt sich bei der Teilnahme und Durchführung von Veranstaltungen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der (zahn-)medizinische Sektor seit vielen Jahren von der Ausrichtung kostenfreier Veranstaltungen bzw. erheblicher Veranstaltungsunterstützung geprägt ist. Dies war und ist keineswegs immer unzulässig.

Anzeige