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Management

Approbationsentzug wegen Steuerhinterziehung

Immer wieder müssen sich die Gerichte mit dem Widerruf der Approbation wegen Begehung von Straftaten beschäftigen. In einem aktuell bekannt gewordenen Fall wehrte sich ein Zahnarzt erfolglos gegen den Widerruf seiner Approbation (Verwaltungsgerichtshof (VGH) Bayern, Beschluss vom 28.11.2016).

Zündstoff „zahnärztliches Praxislabor“ – eine rechtliche Neubewertung

Die Frage, ob ein Dentallabor zulässig ist, das einer Zahnarztpraxis angegliedert ist und zahntechnische Produkte herstellt („zahnärztliches Praxislabor“), ohne die handwerksrechtlichen Vorschriften zu beachten, die für ein externes gewerbliches Dentallabor gelten, wird seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Die Zahnärzteschaft erachtet dieses Modell aus nachvollziehbaren Gründen für prinzipiell zulässig. Die Inhaber gewerblicher Dentallabore vertreten aus ebenso nachvollziehbaren Gründen die gegenteilige Auffassung. In einem zweiteiligen Beitrag stellt Prof. Dr. Steffen Detterbeck (Universität Marburg) den Sachverhalt detailliert dar.

Hygienisch sauberes Wasser mit garantierter Rechtssicherheit

In den vergangenen Jahren wurde vermehrt Keimbelastungen von öffentlichen und privaten Wasserleitungssystemen festgestellt. Auf diesem Weg entlang der Wasserleitungen können pathogene Mikroorganismen in zahnärztliche Behandlungseinheiten gelangen, was ein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellt. Besonders gefährdet sind immungeschwächte und ältere Menschen. Eine Infizierung kann zu schwerwiegenden Erkrankungen führen. Aufgrund dessen sollte das Wasser möglichst frei von krankheitserregenden Keimen sein.

Die gewinnoptimale Kalkulation im Zahntechniker-Handwerk

Wenn in der deutschen Zahntechnik überhaupt kalkuliert wird, dann meistens mit der fragwürdigen „Vollkostenkalkulation“ samt ihren typischen Gemeinkostenzuschlägen. Im folgenden Beitrag zeigt Dipl.-Betriebswirt Werner Weidhüner die Fehler dieser Vollkostenmethode auf und stellt eine moderne Kalkulation mit Deckungsbeiträgen gegenüber. Dabei ist in der Regel von einer retrograden Stück-Kalkulation auszugehen, da im BEL-Bereich Höchstpreise vereinbart sind, die nach oben keinen Spielraum zulassen. Diese können im BEB-Bereich zwar frei kalkuliert werden, müssen aber unter Berücksichtigung des regionalen Preisniveaus entstehen.

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