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Management

Rechtskonformität meiner Praxishomepage

Die Arztsuche im Internet stellt heute keine Ausnahme mehr dar. Immer mehr Patienten bedienen sich dieses Mediums. Daher ist es heutzutage auch für die Berufsgruppe der Zahnärzte wichtig, medial präsent zu sein. Bei der Gestaltung einer Praxishomepage sollten jedoch nicht nur optische und praktische Erwägungen eine Rolle spielen, vielmehr ist auch das geltende Recht zu beachten. Allerdings wird der Internetauftritt von Medizinern nicht immer von Fachleuten begleitet, sodass die juristischen Notwendigkeiten häufig unbeachtet bleiben.

So vermarkten Sie Ihre Webseite richtig

Viele Zahnärzte betreiben eine Praxis-Homepage – oftmals ist diese bei einer Google-Suche schlecht zu finden. Um besonders jüngere und internetaffine Patienten besser zu erreichen, spielen der Name der Webseite und damit deren Auffindbarkeit eine wichtige Rolle im Praxismarketing. Nachfolgend werden einfache und schnell umzusetzbare Möglichkeiten für eine optimale Vermarktung der Praxis-Website aufgezeigt.

Approbationsentzug wegen Steuerhinterziehung

Immer wieder müssen sich die Gerichte mit dem Widerruf der Approbation wegen Begehung von Straftaten beschäftigen. In einem aktuell bekannt gewordenen Fall wehrte sich ein Zahnarzt erfolglos gegen den Widerruf seiner Approbation (Verwaltungsgerichtshof (VGH) Bayern, Beschluss vom 28.11.2016).

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