Rechtstipp für den Praxisverkauf
Bei Aufgabe oder Beendigung seiner Tätigkeit, steht der Zahnarzt vor der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die vorhandene Patientenkartei vom Nachfolger übernommen werden darf. Hierbei ist insbesondere die Schweigepflicht zu beachten, welche die Grundlage für die Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Zahnarzt bildet. Dennoch übersehen abgebende Zahnärzte beim Verkauf ihrer Praxis häufig, dass auch der Verkauf einer Praxis an den Kern des § 203 Absatz 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) rührt.
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