Neues Mutterschutzrecht in der Zahnarztpraxis
Seit dem 1. Januar 2017 gilt das neue Mutterschutzgesetz und ersetzt das alte, im Wesentlichen seit den fünfziger Jahren bestehende Recht. Das gesetzgeberische Ziel ist in erster Linie die Anpassung der bestehenden Regelungen an die heutigen Bedingungen der Arbeitswelt. Ob der Gesetzgeber dieses tatsächlich erreicht und wie sich das neue Gesetz auf die zahnärztliche Praxis auswirken wird, soll im Folgenden kurz erörtert werden.
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