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Management

Die elektronische Patientenakte kommt: Was Zahnarztpraxen wissen müssen

Seit 29. April 2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland flächendeckend eingeführt. Ab Oktober 2025 wird die Nutzung in allen Zahnarztpraxen und Kliniken verpflichtend. Ursprünglich war der Start für Februar geplant, wurde aber aufgrund technischer Probleme verschoben. Nun sind die Voraussetzungen für einen sicheren Einsatz geschaffen. Vorteile der ePA für Praxen und Patienten Die

Vorbereitung und Ablauf einer behördlichen Praxisbegehung nach § 77 MPDG in Zahnarztpraxen

Nach § 77 MPDG führen die zuständigen Behörden – in der Regel das Regierungspräsidium – regelmäßige Begehungen in Zahnarztpraxen durch. Ziel dieser Begehungen ist die Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbereitung von Medizinprodukten unter Berücksichtigung der RKI-Empfehlungen sowie der gesetzlichen Anforderungen gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Diese Begehungen sind gebührenpflichtig, und die Kosten richten sich nach dem Verwaltungsaufwand des

TÜV-Röntgenreport – weniger Mängel bei Röntgengeräten

Die Sachverständigen der TÜV-Unternehmen, darunter zahlreiche Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland, haben 2024 rund 15.600 Röntgeneinrichtungen in Zahnarztpraxen, Kliniken, der Veterinärmedizin und der Industrie geprüft. Die Ergebnisse zeigen eine erfreuliche Entwicklung: Die Mängelquote sank im Vergleich zum Vorjahr von 16 auf 12 Prozent.

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