Berufliche Handlungskompetenz verlässlich validieren
Mit dem neuen Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) wurde die Möglichkeit geschaffen, die berufliche Handlungsfähigkeit von Beschäftigten ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Quereinsteiger*innen offiziell anzuerkennen. Mit entsprechender Berufserfahrung können diese Personen die Feststellung von berufsrelevanten Kompetenzen, die außerhalb des formalen Bildungssystems erworben wurden, beantragen.
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