Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Lästige Pflicht oder Wettbewerbsvorteil?
Arbeitgeber/-innen, die das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und die stufenweise Wiedereingliederung nicht nur als gesetzliche Pflicht betrachten, sondern als strategisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und -förderung, können sich klar im Wettbewerb differenzieren. In Zeiten des Fachkräftemangels gewinnen attraktive Arbeitsbedingungen und eine nachhaltige Personalpolitik zunehmend an Bedeutung. Unternehmen, die proaktiv BEM-Maßnahmen in ihre Unternehmenskultur integrieren und nach außen kommunizieren, positionieren sich als verantwortungsbewusste und gesundheitsorientierte Arbeitgeber. Dies stärkt nicht nur die Mitarbeiterbindung, sondern reduziert auch Ausfallzeiten und steigert die Produktivität.