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Management

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis zum 31.12.2023 verlängert

Das Bundesministerium der Finanzen hat mitgeteilt, dass der Gesetzgeber die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7% für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken über den 31. Dezember 2022 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2023 verlängert hat.

Betriebsrisiko: Cyberangriff – so beugen Sie vor.

Eine Umfrage von Statista 2022 ergab, dass rund 46% der befragten Unternehmen in Deutschland bereits mindestens einmal Opfer einer Cyber-Attacke geworden sind.* Den meisten Unternehmen ist das Risiko bewusst, dennoch sieht nur ein Drittel den eigenen Betrieb in Gefahr. Welchen Risiken gerade kleine und mittlere Unternehmen ausgesetzt sind und welche Maßnahmen sie ergreifen sollten, erläutert Michael Staschik, Experte der NÜRNBERGER. 

Schlechte Bewertung! Und jetzt? Der Umgang mit Bewertungsportalen.

Negative Bewertungen – sei es auf Google, Jameda oder einem anderen Portal – stören und sorgen für einen schlechten Ruf des Bewerteten. Auf der anderen Seite der Medaille steht die Meinungsfreiheit der bewertenden Patienten und das Informationsinteresse zukünftiger Patienten. Eine Abwägung ist erforderlich. Jede Bewertung einfach so hinnehmen muss man als Zahnarzt und Praxisbetreiber jedoch nicht.

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