Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis zum 31.12.2023 verlängert
Das Bundesministerium der Finanzen hat mitgeteilt, dass der Gesetzgeber die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7% für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken über den 31. Dezember 2022 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2023 verlängert hat.
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