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Management

Die zahnärztliche Aufklärungspflicht

Immer öfter klagen Patienten gegen ihre behandelnden Ärzte und Zahnärzte. Die Tatsache, dass sich immer mehr Rechtsanwälte auf das Gebiet der Arzthaftung spezialisiert haben, führt außerdem zu einem deutlich höheren Prozessrisiko für den Zahnarzt. Nachdem sich die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten durch den Zahnarzt deutlich verschärft haben, ist die Aufklärungspflichtverletzung zum Prozessrisiko Nummer 1 für den Zahnarzt geworden.

Die zahnärztliche Aufklärungspflicht – Teil 2

Die Anzahl von Haftungsprozessen gegen Zahnärzte steigt seit Jahren explosionsartig an. Dabei verlagern sich die Haftungsgründe immer mehr von dem Vorwurf des Behandlungsfehlers zu dem Vorwurf der Aufklärungspflichtverletzung. Hinzu kommt, dass die Anforderungen an eine ordnungsgemäße zahnärztliche Patientenaufklärung von der Rechtsprechung zuletzt deutlich verschärft wurden. In der Ausgabe 1/2 unserer ZMK* gab der Autor dieser Artikelserie einen Überblick über gesetzliche Grundlagen sowie Umfang und Inhalt der zahnärztlichen Aufklärungspflicht. Im vorliegenden 2. Teil werden weitere wichtige Aspekte wie Form, Zeitpunkt, Dokumentation oder Aufklärung von fremdsprachigen Patienten näher erläutert.

Finanzielle Freiräume schaffen – dank Factoring

Dental-Factoring ist eine Finanzdienstleistung, die Dentallaboren entscheidende Vorteile verschafft. Eine laufende Forderungsfinanzierung bringt Liquidität und einen flexiblen Finanzspielraum mit sich, z.B. für geplante Investitionen oder um Verbindlichkeiten abzubauen. Eigenen Kunden können Zahlungsziele gewährt werden, damit sie beim Ausgleich der Laborrechnung nicht in finanzielle Vorlage treten müssen.

Liquiditätsengpässe adieu – sorglos ins Neue Jahr

Ein Jahr voller wirtschaftlicher Herausforderungen neigt sich dem Ende. Ein Jahr, in dem, wirtschaftliche und politische Veränderungen gezeigt haben, dass eine solide Absicherung der laufenden Liquidität wichtiger ist denn je. Denn in viele Laboren wurde der Zeitraum zwischen Leistungserbringung und Zahlungseingang zum Spagat. LVG bietet eine einfach Lösung.

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