Recht
Wer gemeinsam mit Kollegen eine Praxis betreibt, hat irgendwann zu Beginn der gemeinsamen Tätigkeit einen Gesellschaftsvertrag geschlossen. In diesem wurde – bestenfalls mit medizinrechtlicher Hilfe – festgelegt, wie die Zusammenarbeit ausgestaltet sein soll und wie sie enden kann. Im Praxisalltag gerät der Gesellschaftsvertrag dann häufig in Vergessenheit. Wie gut und aktuell der Vertrag ist, zeigt sich meist erst dann, wenn es zu Konflikten kommt. Unklare oder veraltete Regelungen können dann schnell teuer werden.
Nadine Ettling • Management •