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Management

Aufklärung des Patienten – ohne Ausnahme?

Neben der medizinischen Versorgung ist eine der Hauptpflichten des (Zahn-)Arztes die Aufklärung des Patienten. In der Praxis bleibt dafür oft nur wenig Zeit und nicht selten wird die schematisch erfolgte Prozedur der Aufklärung von beiden Seiten als störender Formalismus empfunden. Dabei ist die Aufklärung dringende Folge des elementaren Selbstbestimmungsrechts des Patienten. Nur ein Patient, der rechtzeitig weiß, welcher Eingriff an ihm vorgenommen werden soll, warum und wie der Eingriff erfolgen wird und welche Risiken damit verbunden sind, kann wirksam in die Behandlung einwilligen oder sich dagegen entscheiden. Entsprechend eng ist der Rahmen, in dem eine Aufklärung entfallen kann.

Arbeitsteilung in Zahnarztpraxen kann zu Gewerbebetrieb führen

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Gemeinschaftspraxis von Zahnärzten insgesamt als Gewerbebetrieb einzustufen (und damit gewerbesteuerpflichtig) ist, wenn einer der Ärzte für die Organisation, Verwaltung und Leitung der Praxis zuständig ist und nur noch in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- und Behandlungsleistungen am Patienten erbringt.

Erfolgreiche Neukundengewinnung

Wie in jedem anderen Unternehmen ist auch in der Dentalbranche die Neukundengewinnung ein wichtiger Erfolgsfaktor. Hinzu kommt, dass es durch die steigende Automatisierung immer größere Kapazitäten gibt und gleichzeitig die Entstehung von sogenannten Selbstversorgergruppen immer stärker zunimmt. Darunter sind Zahnarztpraxen zu verstehen, die mittels digitaler Abformung und CAD/CAM-Technik in der Praxis auf Industriedienstleister (Fräszentren) zurückgreifen, sowie Praxen mit Praxislaboren und Praxisgruppen, die durch ihr eigenes gewerbliches Labor bedient werden. Insbesondere unter diesem Gesichtspunkt wird die Kundenakquise in den kommenden Jahren immer mehr an Bedeutung gewinnen. Nachfolgend werden die wichtigsten Phasen eines erfolgreichen Akquiseprozesses beschrieben und Tipps für eine konsequente Umsetzung gegeben.

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