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Zahnmedizin

Das verkürzte Lippenbändchen – ein Stillhindernis?

Inwieweit ein verkürztes Lippenband bei Säuglingen das Stillen beeinträchtigt, ist umstritten [1]. In der Praxis kann es dazu führen, dass verkürzte Lippenbänder entweder zu häufig oder zu selten therapiert oder die Auswirkung auf das Stillen aufgrund von Unkenntnis oder Verunsicherung bei der Untersuchung ignoriert werden. Der folgende Beitrag soll mehr Sicherheit bei der Diagnostik und Therapie zu kurzer Lippenbänder bei Stillproblemen geben. Somit können Fehlbeurteilungen reduziert und eine Nicht-, Unter- oder Übertherapie verhindert werden.

Amalgamverbot in der EU zum 01.01.2025

Zum 1. Januar 2025 tritt ein weitreichendes Verbot der Verwendung von Dentalamalgam in der Europäischen Union in Kraft. Dies geht auf die Verordnung 2024/1849 [1] des Europäischen Parlaments und des Rates zurück, die eine vorzeitige Einschränkung der Nutzung von quecksilberhaltigem Amalgam um etwa zehn Jahre vorzieht. Amalgam darf ab diesem Datum nur noch in Ausnahmefällen angewendet werden, wenn ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin dies aufgrund spezifischer medizinischer Notwendigkeiten als zwingend erforderlich ansieht. Im Folgenden hat die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), die aus dem Verbot resultierenden wichtigsten Fragen an die Zahnmedizin mit Antworten aufgelistet.

Amalgam-Verbot 2025

Vom 1. Januar 2025 an ist die Verwendung von Dentalamalgam in der Europäischen Union verboten. Dieses Verbot hat bei vielen Patientinnen und Patienten Unsicherheiten ausgelöst. Um sowohl Patienten als auch die Zahnärzteschaft zu unterstützen, haben die DGZMK und die DGZ eine Reihe von fundierten Informationsangeboten zum Amalgamverbot und alternativen Füllungsmaterialien zusammengestellt.

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