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Zahnmedizin

BEL II vs. BEB 97

Die zahntechnische Abrechnung wird in Deutschland von zwei primären Abrechnungssystemen dominiert: das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis (BEL II) und die Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen – gewerblicher Bereich (BEB 97). Beide Listen dienen der Kalkulation und Abrechnung von zahntechnischen Arbeiten, jedoch mit fundamental unterschiedlichen Ansätzen, die weitreichende Konsequenzen für Labore und Patienten/-innen haben. Während das BEL II eine stark pauschalisierte Abrechnung für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen darstellt, ermöglicht die BEB 97 eine detaillierte, aufwandsorientierte Kalkulation, die vorrangig für Privatleistungen Anwendung findet.

Neurodivergente und traumatisierte Patienten in der Zahnmedizin

Zahnärztliche Behandlungen gehören zu den häufigsten medizinischen Kontakten, gleichzeitig aber auch zu den am stärksten angstbesetzten. Besonders betroffen sind zwei große Patientengruppen, deren Bedürfnisse sich stark überschneiden: neurodivergente und traumatisierte Menschen. Beide erleben Reize, Nähe, Kontrollverlust und Unsicherheit intensiver – und beide profitieren von denselben strukturellen und kommunikativen Anpassungen.

Implantate bei systemisch kompromittierten Patienten: aus Herausforderungen Erfolge machen

Diabetes mellitus, Immundefizienz, antiresorptive Medikation etc.: Systemische Erkrankungen sind längst keine Ausnahme mehr, sondern eher die Regel. Entsprechend verschiebt sich auch der Fokus implantologischer Entscheidungsfindung. Doch wann ist das individuelle Risiko vertretbar – und wie lässt sich der Langzeiterfolg möglichst zuverlässig absichern? Die aktuellen S3-Leitlinien zeigen hierbei einen klaren gemeinsamen Trend: weg von pauschalen Kontraindikationen, hin zu einer differenzierten, individualisierten Risikostratifizierung. Der vorliegende Übersichtsartikel fasst deren wesentlichen Aussagen zu vier in der Praxis besonders relevanten Konstellationen zusammen.

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