Anzeige

Zahnmedizin

Evidenzbasierte Prophylaxe mit optimiertem LISTERINE® Portfolio

Aktuelle Daten der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) zeigen: Parodontale Erkrankungen nehmen in Deutschland zu, obwohl eine gute Prävention möglich ist. So weisen laut dem Ergebnisbericht etwa 95 % der untersuchten Erwachsenen parodontale Auffälligkeiten auf und die Prävalenz schwerer Parodontitis liegt weiterhin auf hohem Niveau [1]. Für dentale Fachkräfte ergibt sich daraus die Notwendigkeit der gezielten Informationsvermittlung zu Prophylaxemaßnahmen.

Implantate richtig pflegen

Häufig suchen Patienten die Praxis auf, weil sie unter Mundgeruch leiden, obwohl sie überzeugt sind, ihre Mundhygiene zu Hause gewissenhaft durchzuführen. Ein Großteil dieser Patienten trägt festsitzenden Zahnersatz oder Implantatversorgungen. Oft fehlt das Bewusstsein dafür, dass auch diese einer regelmäßigen und gründlichen Pflege bedürfen. Klinische Untersuchungen weisen daher oft lokal begrenzte Gingivitiden und Mukositiden an – sowohl an als auch unter den Versorgungen. Bleiben diese Entzündungen unbehandelt, können sie sich bis in tiefere Bereiche des Kieferknochens ausdehnen [1].

Ethische Aspekte des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Zahnheilkunde

Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Zahnheilkunde grundlegend. Die Technologien reichen von automatisierter Diagnostik über KI-gestützte Behandlungsplanung bis hin zu organisatorischen Anwendungen im Praxisalltag. Während diese Entwicklungen Effizienz und Präzision versprechen, werfen sie gleichzeitig fundamentale ethische Fragen auf – etwa hinsichtlich Verantwortung, Datenschutz, Fairness und Arzt-Patient-Beziehung. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Chancen und Risiken von KI-Anwendungen in der Zahnmedizin, diskutiert ethische und rechtliche Problemfelder und formuliert Leitprinzipien für einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser Technologie.

Gutachten zeigt: Fachzahnarztvorbehalt ist Irrweg und verfassungswidrig

Der Bundesrat befasst sich mit dem GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz, dessen Sparmaßnahmen jetzt von den zuständigen Ausschüssen der Länderkammern kritisch bewertet wurden. Der BMG-Vorschlag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, kieferorthopädische Behandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig nur noch bei Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten für Kieferorthopädie (KFO) durchführen zu lassen. Dies bringt gar keinen Einspareffekt und ist zudem verfassungswidrig, erklärt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Mit gravierenden Folgen zudem für 920.000 Kinder und Jugendliche.

Anzeige