Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) stellt Weichen für die elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (ePA) könnte für die Anamnese in der zahnärztlichen Behandlung künftig wertvolle Informationen bereithalten. Gleichzeitig müssen sich Praxen auf einen zusätzlichen Aufwand einstellen. Wie die Rahmenbedingungen für die Einführung der elektronischen Patientenakte im Detail aussehen werden, regelt das Patientendaten-Schutz-Gesetz.
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