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Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsbedingungen in der Zahnmedizin sind geprägt von effizientem Teamwork und dem Einsatz moderner, zukunftsorientierter Arbeitstechniken. In Zahnarztpraxen und Dentallaboren ermöglichen innovative Arbeitsmittel und digitale Verfahren ein reibungsloses Zusammenspiel der einzelnen Abläufe, steigern die Effizienz und verbessern den Workflow. Gut strukturie

Entbürokratisierung ist Haushalts‑ und Gesundheitspolitik

Die bürokratische Überlastung der Zahnarztpraxen gefährdet zunehmend Versorgung, Fachkräftesicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Praxisinhaber und -inhaberinnen verbringen im Schnitt sechs Stunden pro Woche mit Bürokratie, hinzu kommen 2,5 Stunden je Mitarbeitendem. In einer durchschnittlichen Praxis gehen so mehr als 24 Stunden Behandlungszeit pro Woche verloren – mit direkten Folgen für Patientenzugang und Effizienz.

Hygienepläne sind Pflicht – einfach sind sie selten

In Zahnarztpraxen ist Hygiene zentraler Bestandteil jeder Behandlung und muss gleichzeitig lückenlos dokumentiert werden. Gerade im laufenden Betrieb entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand. Mit dem kostenfreien Tool auf www.mein-hygieneplan.de bietet schülke eine strukturierte Lösung, um Hygiene- und Desinfektionspläne effizient zu erstellen und aktuell zu halten.

„Ein Irrweg“: Scharfe Kritik am geplanten Gesetz zur Beitragssatzstabilisierung

Dass die Dichte an Zahnärztinnen und Zahnärzten auf Deutschlands bekanntester Insel in dieser Woche besonders hoch ist, hat einen triftigen Grund: Zum bereits 68. Mal findet derzeit die renommierte Fortbildungstagung „Sylter Woche“ statt, der bundesweit größte Fachkongress der Branche. 681 Zahnärztinnen und Zahnärzte aus ganz Deutschland, aber auch aus Dänemark, Österreich, der Schweiz und sogar aus Schweden, Norwegen und Italien sind angereist, hinzu kommen 119 Zahnmedizinische Fachangestellte. Zudem nutzen 48 Zahnärztinnen und Zahnärzte das Angebot, die Tagung in Westerland online zu verfolgen.

Teilzeit benachteiligt? BAG kippt starre Überstunden-Regeln

Teilzeitkräfte leisten Überstunden – erhalten aber oft keine Zuschläge. Der Grund sind häufig Tarifverträge mit festen Schwellen, etwa erst ab der 41. Wochenstunde. Das Bundesarbeitsgericht, so der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, hat hierzu eine klare Entscheidung getroffen: Solche Regelungen benachteiligen Teilzeitbeschäftigte und sind rechtswidrig.

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