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Datenschutz

Daten

In der Zahnmedizin sowie in der Zahntechnik werden zahlreiche Daten erhoben und dokumentiert: Von Patientenakten und Leistungsabrechnung über bildgebende Verfahren bis hin zu digitalen Technologien. Patienten und Patientinnen haben das Recht auf Einsicht ihrer Daten.

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Erster „D.A.CH.-Gesellschaftsabend“ mit Blick in die digitale Zukunft

Zum „D.A.CH-Gesellschaftsabend“ im Palais Ferstel in Wien begrüßten die Gastgeber:innen Prof. Dr. Henrik Dommisch, ehemaliger Präsident Deutsche Gesellschaft für Parodontologie e. V. (DG PARO), Dr. Corinna Bruckmann ehemalige Präsidentin Österreichische Gesellschaft für Parodontologie (ÖGP) und Dr. Barbara Carollo, Präsidentin Schweizerische Gesellschaft für Parodontologie (SSP) sowie Wouter Meijer, Director Customer Development Austria der CP GABA Niederlassung Österreich, rund 300 Gäste. Highlight des Abends war ein Vortrag von Sascha Lobo, der gegenwärtige Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) beleuchtete und in den zahnmedizinischen Kontext setzte.

Die zebris Customer Platform

Die neue Datenverwaltung macht den Zugriff für zebris-Anwender auf alle wichtigen Kundendaten einfacher und effizienter. Sie vereint zentrale Funktionen rund um den DIGITALEN GESICHTSBOGEN JMA-Optic von zebris. Dazu zählen die Datenspeicherung, Benutzerverwaltung, Support, Dokumentation und vieles mehr – komfortabel, sicher und ortsunabhängig. Ob Einzelpraxis oder großes Dentallabor – wer täglich mit digitalen Systemen arbeitet, weiß, wie entscheidend ein strukturierter, schneller und sicherer Zugriff auf relevante Informationen ist. Genau hier setzt die neue Plattform von zebris Medical an: Sie schafft eine zentrale, benutzerfreundliche Oberfläche für alle wichtigen Prozesse rund um das zebris JMA-Optic System.

KZVWL und ZÄKWL fordern gründliche Prüfung der elektronischen Patientenakte

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) und die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) fordern eine sorgfältige Fortsetzung der Testphase und eine gründliche Prüfung der elektronischen Patientenakte (ePA), bevor diese bundesweit eingeführt wird. Angesichts erheblicher technischer und sicherheitsrelevanter Mängel ist es unverantwortlich, die ePA ohne vollständige Funktionsfähigkeit und Sicherheit in den Praxen flächendeckend zu verpflichten.

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