Neue Arzneimittel – G-BA definiert Verfahrensregeln bei vorangegangener EU-Bewertung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen weiteren Schritt vollzogen, um die europäische Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment, HTA) mit der nationalen frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel in Deutschland zu verbinden. Durch die Anpassung der Verfahrensordnung und der zugehörigen Module für die Dossiererstellung etablierte der G-BA ein aufwandsarmes Vorgehen für pharmazeutische Unternehmen: Damit können diese auf bereits auf europäischer Ebene eingereichte Unterlagen und Daten verweisen.