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Studium

Studium

Die Approbationsordnung für Zahnärzte/-innen regelt das Studium und damit die zahnärztliche Ausbildung, die Prüfungsbestimmungen und die weiteren Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation als Zahnarzt. Danach umfasst die zahnärztliche Ausbildung ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen Teil von vier Semestern und einem klinischen Teil von sechs Semestern zusammensetzt. Es schließt sich ein Prüfungssemester an. Die Regelstudienzeit im Sinne des Hochschulrahmengesetzes beträgt einschließlich der Prüfungszeit für die „Zahnärztliche Prüfung“ zehn Semester und sechs Monate.

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Fachwissen in bester Atmosphäre

Bereits beim Presseclub am Donnerstagvormittag ließen die Vorstandsmitglieder bei der Fachpresse vor Ort und im Live-Stream durchblitzen, dass die 53. Jahrestagung der ADT eine besondere sein würde. Die höchste Teilnehmerzahl in der Geschichte der ADT, doppelt so viele Vorträge beim Nachwuchs-Award Young Talents wie bisher und mal wieder ein ausgezeichnetes Programm auf der Hauptbühne.

Starke Impulse für künftige zahnärztliche Versorgung

Mit dem neuen Studiengang Zahnmedizin erweitert die HMU Health and Medical University Erfurt ihr medizinisches Studienangebot um ein zukunftsweisendes Fach - und setzt damit ein klares Zeichen für die nachhaltige Stärkung der zahnärztlichen Versorgung in Thüringen und dem gesamten Bundesgebiet. Der NC-freie Studiengang ist mit Start zum Wintersemester 2025/26 geplant.

Vielseitiger Austausch und starke Resonanz: Der Karl-Häupl-Kongress 2025

Der Karl-Häupl-Kongress 2025 hat erneut seine Bedeutung als eine der zentralen Fortbildungsveranstaltungen der nordrheinischen Zahnärzteschaft unter Beweis gestellt. Über 600 Teilnehmende fanden sich am 22. März 2025 im Kölner Gürzenich ein, um sich zu aktuellen Themen und Entwicklungen der Zahnmedizin auszutauschen. „Der Kongress stellt eine unverzichtbare Plattform für den fachlichen Dialog und die Weiterentwicklung der Zahnmedizin dar“, so Dr. med. habil. Dr. Georg Arentowicz, Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Nordrhein.

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