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Telematikinfrastruktur in Testbetrieb

Telematik

Ein Großteil der Zahnarztpraxen ist an die Telematikinfrastruktur angebunden. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bildet die Basis für zahlreiche Anwendungen in der Telematik: Versichertenstammdatenmanagement (SDM), Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapiesicherheit (eMP/AMTS), die elektronische Patientenakte (ePA), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) und das E-Rezept. Die Kosten für die IT-Ausstattung übernehmen die Krankenkassen im Rahmen der Grundsatzfinanzierungs- und Pauschalenvereinbarung.

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Telematikinfrastruktur als unausweichliche Zukunft?

Im Kontext der Digitalisierung steht aktuell die Debatte um die Anbindung von Dentallaboren an die Telematikinfrastruktur besonders im Mittelpunkt. Während die rechtlichen Veränderungen auf den ersten Blick vorteilhaft erscheinen, stehen viele Labore dem Thema kritisch gegenüber. Hier liegt der Fokus auf den Vorteilen einer kompetenten Partnerschaft und den Pauschalen zur Deckung der Kosten.

Kommunikation mit Zahnarztpraxen

Mit der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) erleben Zahnarztpraxen bereits signifikante Verbesserungen in der Kommunikation und Datenverarbeitung u.a. mit den Krankenkassen. Tatsächlich nutzen heute bereits 97% der Zahnarztpraxen die Dienste innerhalb der Telematikinfrastruktur, eine Technologie, die ab dem 1. Juli 2024 auch für Dentallabore zugänglich gemacht wird.

Mit CGM auch 2024 immer einen Schritt voraus

Das Jahr 2024 startet mit vielen Neuerungen in Sachen Praxis-IT: Dentallabore werden an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen und die Softwareexperten der CGM Dentalsysteme werden bei den umfassenden Updates ihrer Praxissoftware CGM Z1.PRO sämtliche Änderungen, die für Dentalinformationssysteme wichtig sind, implementieren. Zudem brachte die CGM Dentalsysteme Ende 2023 zusätzlich als cloudbasierte Alternative CGM XDENT auf den Markt.

Anreize und Überzeugung statt Honorarkürzung

Honorarkürzungen für TI-Verweigerer sind rechtens. Auf diesen kurzen Nenner lässt sich ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) bringen, das am Mittwoch eine Klage einer gynäkologischen Praxis abwies, der das Honorar wegen der Verweigerung, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen, gekürzt worden war.

TI-Pauschalen für Praxen sind festgelegt

Das Bundesgesundheitsministerium hat die neuen TI-Pauschalen per Verordnung festgelegt. Sie gelten bereits seit dem 1. Juli 2023 ohne eine Übergangsregelung. Praxen erhalten monatlich eine Pauschale, die laut Ministerium die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur ausgleichen soll. 

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