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Zahnmedizinische Abrechnung

Zahnmedizinische Abrechnung

Die zahnmedizinische Abrechnung ist wirtschaftliche Grundlage für die Zahnarztpraxis. Die Gebührenordnung für Zahnärzte bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen.

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Korrekte Abrechnung der zahnärztlichen Behandlung nach GOZ – was muss beachtet werden?

Eine optimale und vollständige Abrechnung der erbrachten zahnmedizinischen Leistungen setzt voraus, dass neben den eigentlichen Gebührenziffern und ihren direkten Bestimmungen auch die allgemeinen Abrechnungsbestimmungen angewendet werden. Zwingend erforderlich ist darüber hinaus eine ausführliche, detailgenaue Dokumentation der erbrachten Leistungen und verwendeten Materialien unter Angabe von Besonderheiten bei der Durchführung der Behandlung.

Die Abrechnung der Implantatinsertion

Das Einbringen von enossalen Implantaten stellt generell eine privatzahnärztliche Leistung dar, d.h. die Abrechnung erfolgt gemäß den Grundsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte/-innen (GOZ) – gleichermaßen bei sowohl privat als auch gesetzlich versicherten Patienten/-innen.

GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 abrechenbar

Abrechnungspraxis Die Frage, ob die adhäsive Befestigung (GOZ-Nr. 2197) neben der Leistung nach GOZ-Nr. 6100 berechnungsfähig ist, sorgt seit Jahren für Unsicherheit in der kieferorthopädischen Praxis. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bottrop (Urteil vom 13.01.2025 – 12 C 40/23) bringt hier nun erfreuliche Klarheit. Das Gericht stellt fest Trotz abweichender Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist die

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