Anzeige

Gegenüberstellung der Abrechnungssysteme

BEL II vs. BEB 97

Die zahntechnische Abrechnung wird in Deutschland von zwei primären Abrechnungssystemen dominiert: das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis (BEL II) und die Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen – gewerblicher Bereich (BEB 97). Beide Listen dienen der Kalkulation und Abrechnung von zahntechnischen Arbeiten, jedoch mit fundamental unterschiedlichen Ansätzen, die weitreichende Konsequenzen für Labore und Patienten/-innen haben. Während das BEL II eine stark pauschalisierte Abrechnung für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen darstellt, ermöglicht die BEB 97 eine detaillierte, aufwandsorientierte Kalkulation, die vorrangig für Privatleistungen Anwendung findet.

Zwei Boxhandschuhe viarprodesign_freepik
Getting your Trinity Audio player ready...

Pauschalierung für die gesetzlichen Leistungen

Das BEL II ist das gesetzlich festgelegte Abrechnungsverzeichnis für Leistungen, die im Rahmen der Regel- oder gleichartigen Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Ziel ist es, die Abrechnung in diesem Bereich zu vereinfachen und eine einheitliche Preisstruktur zu schaffen. Dies wird durch die Zusammenfassung mehrerer Arbeitsschritte unter einer einzigen Abrechnungsposition erreicht. Das bedeutet aber auch, dass der Preis für eine bestimmte Leistung unabhängig vom tatsächlichen Aufwand des Zahntechnikers oder der Zahntechnikerin festgelegt ist. Egal, ob ein Fall einfach oder besonders komplex ist – der abrechenbare Betrag bleibt identisch.

Beispiel: BEL-Nummer 120 0:„Teleskopierende Krone“

Der Leistungsinhalt dieser einen Abrechnungsposition ist sehr umfassend. Er schließt eine Vielzahl von Arbeitsschritten ein:

  • gegossene Primär- und Sekundärteleskopkrone oder gegossene Primär- und Sekundärkonuskrone aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators
  • Sekundärteleskopkrone oder Sekundärkonuskrone, auch zur vestibulären Verblendung
  • umlaufende Fräsung
  • Pin setzen, je Segment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung grenzenden Zahnes
  • Sägeschnitt
  • Segment beschleifen und vorbereiten
  • Präparationsgrenze darstellen
  • ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren
  • Fügepassung über Hilfsteil je Fügung
  • formschlüssige Passung zur Fügung eines Sekundärteiles
  • ggf. Einzelstumpf aus Superhartgips, Kunststoff oder Metall
  • Frässtumpf
  • Stumpf für reponierte Elemente einschließlich reponieren
  • Vorlötung, unterschiedliche Metalle
  • Lötung, einfach
  • Lötung, aufwendig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung, z.B. Sekundärteil an Basis
  • Lötmodell
  • lotfreie Verbindung von Sekundärteil an Basis
  • gegossene Retention an Sekundärkrone zum Einarbeiten in Kunststoff- oder Metallbasis

Trotz der Tatsache, dass all diese Arbeitsschritte bei einer Teleskopkrone anfallen können und unterschiedlich aufwendig sind, wird für alle Leistungen nur die Pauschale der BEL-Leistungsnummer 120 0 abgerechnet. Fertigt ein Dentallabor eine besonders aufwendige Krone, wird der Mehraufwand damit nicht vergütet. Die Kosten für Materialien und Arbeitszeit müssen durch den pauschalen Betrag gedeckt werden. Dies führt oft zu einer Unterdeckung bei komplexen Fällen und kann die Wirtschaftlichkeit des Labors beeinträchtigen.

Detaillierung und Flexibilität

Die Bundeseinheitliche Benennungsliste (BEB 97) ist das Gegenstück zum BEL II. Sie wird vornehmlich in der privaten zahntechnischen Abrechnung und in der Kalkulation genutzt. Im Gegensatz zum BEL II ist die BEB 97 kein starres Preisverzeichnis, sondern eine Kalkulationsgrundlage. Sie listet nahezu jeden einzelnen zahntechnischen Arbeitsschritt als separate Leistungsposition auf. Der Laborpreis für diese Einzelleistungen wird vom Labor selbst festgelegt, basierend auf den eigenen Betriebskosten und dem angestrebten Gewinn.

Die BEB 97 ermöglicht eine transparente, aufwandsgerechte Abrechnung. Für eine einzelne teleskopierende Krone, die nach BEL II pauschal abgerechnet wird, können in der Abrechnung nach BEB 97 die verschiedenen Einzelpositionen aufgeführt werden.

Diese detaillierte Abrechnung erlaubt es, den genauen Aufwand für jeden Fall abzubilden. Ein komplizierter Fall, der mehr Arbeitszeit und Material erfordert, wird entsprechend höher abgerechnet als ein einfacher Fall. Für den Zahnarzt oder die Zahnärztin und den Patienten bzw. die Patientin ist die Rechnung nach BEB 97 zwar länger, aber auch deutlich nachvollziehbarer. Jeder Posten ist einer konkreten Arbeit zugeordnet.

Das Paradox im digitalen Zeitalter

Mit der Etablierung neuer Technologien wie CAD/CAM-Verfahren und 3D-Druck verschwimmen die Grenzen zwischen den Abrechnungssystemen. Weder das BEL II noch die BEB 97 wurden ursprünglich für diese digitalen Prozesse konzipiert. Daher haben viele Labore eigene oder ergänzende digitale Leistungskataloge erstellt, um diese neuen Arbeitsschritte abzurechnen.

Hier zeigt sich ein interessantes Phänomen: Obwohl die BEB 97 die Möglichkeit zur detaillierten Abrechnung bietet, kehren viele Labore bei den digitalen Leistungen zu einer pauschalisierten Abrechnung zurück. Anstatt die einzelnen Schritte – z.B. „Digitaler Scan“, „CAD-Konstruktion“, „CAM-Prozess (Fräsen)“ und „Nachbearbeitung“ – separat abzurechnen, werden diese oft zu einer einzigen Leistungsposition zusammengefasst, z.B. „3xxx CAD/CAM-Teleskopkrone“.

Dieses Vorgehen ahmt ironischerweise den zentralen Nachteil der BEL II nach, nämlich den tatsächlichen Aufwand zu ignorieren. Eine komplizierte CAD-Konstruktion, die viel Zeit in Anspruch nimmt, wird genauso abgerechnet wie eine einfache. Dieser Ansatz mag die Rechnung übersichtlicher machen, er untergräbt jedoch die Grundidee der aufwandsgerechten Abrechnung, die die BEB 97 auszeichnet.

Dies verringert die Transparenz und kann zu einer unfairen Preisgestaltung führen, bei der entweder einfache Arbeiten zu teuer sind oder komplexe Arbeiten nicht kostendeckend abgerechnet werden können

Abrechnungsleistungen im Vergleich

Beispiel: teleskopierende Krone

Fallbeschreibung: Herstellung einer gegossenen teleskopierenden Krone, basierend auf einer konventionellen AbformungAbrechnung nach BEL II (nur für die Leistungen der teleskopierenden Krone):

  • BEL-L-Nr. 005 5 Fräsmodell
  • BEL-L-Nr. 120 0 Teleskopierende Krone
  • (Zusätzliche BEL-Nummern können für Modelle, Metallbasen, Auf- und Fertigstellungen anfallen.)

Total: Die Kosten setzen sich aus den Pauschalen der L-Nr. 005 5 und der L-Nr. 120 0 zusammen, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Die vielen internen Arbeitsschritte (Modellleistungen, Sägeschnitt, Löten, umlaufende Fräsung usw.) sind in der Pauschale der BEL-L-Nr. 120 0 enthalten und werden nicht separat berechnet.

In der BEB 97 können für nahezu alle „All-inclusive-Leistungen“ bestehende BEB-Positionen angesetzt werden. Fehlende Leistungen können in der BEB 97 individuell hinzugefügt werden.

Total: Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe aller Einzelpositionen, die für die Herstellung der Krone tatsächlich notwendig waren. Jede Position hat einen eigenen, vom Labor definierten Preis, der den Aufwand und die Materialkosten abdeckt.

TabelleStefan Sander
TabelleStefan Sander

Die Unterschiede und die Möglichkeiten in der Praxis

Beispiel 1
Patient GKV
Abformung: konventionell
Auftrag: 13, 23 teleskopierende Krone (NEM), Metallbasis, 14–17 und 24–27 ersetzte Zähne

BEL IIabrechenbare LeistungenMengeAnmerkung
001 0Modell4Gegenbissmodell + 2 x  Kontrollmodell, Modell für Löffel
005 1Sägemodell1 
005 3Modell nach Überabdruck1 
005 5Fräsmodell1 
012 0Mittelwertartikulator1-2 
021 1Individueller Löffel1 
021 3Basis für Bissregistrierung1 
022 0Bisswall1 
120 0Teleskopierende Krone2 
155 0Konditionierung je Zahn/Flügel2 
201 0Metallbasis1 
301 0Aufstellung, Grundeinheit1 
302 0Aufstellen Wachs- oder Kunststoff je Zahn8 
361 0Fertigstellung Grundeinheit   1 
362 0Fertigstellen je Zahn8 
933 0Versandjenicht im Praxislabor
970 0Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung4bei Teleskopkronen doppelt
Mat.Konfektionszahn8 
Unabhängig vom tatsächlichen (handwerklichen) Aufwand lässt das BEL II keine weiteren Leistungen für die eigentlichen Teleskopkronen zu.

Beispiel 2
Patient PKV
Abformung: konventionell
Auftrag: 13, 23 teleskopierende Krone (NEM), Metallbasis, 14–17 und 24–27 ersetzte Zähne

BEB 97abrechenbare LeistungenMengeAnmerkung
0732Desinfektionjeje Vorgang
0002Modell aus Superhartgips2Gegenbissmodell, Modell für Löffel
0007Kontrollmodell2 
0019Frässockel1 
0021Modell für Sägesegmente1 
0026Modell nach Funktionsabdruck1 
0103Modellsegment sägenje 
0104Stumpf aus Superhartgips2 
0105Stumpf aus Kunststoff2 
0115Zweitstumpf aus Kunststoff2 
0212Dowel-Pin setzenje 
0213Ausblocken eines Stumpfes2 
0216Stumpf vorbereiten2 
0253Split-Cast-Sockel an Modellje 
0303Modell ausblocken1 
0403Modellmontage in Mittelwertartikulator II1 
0408Montage eines Gegenkiefermodellesje 
1003Basis aus Kunststoff1 
1006Individueller Löffel aus Kunststoff1 
1111Bisswall aus Wachs, auf Basis1 
2662Vollverblendung aus Polymer-Glas2 
2922Krone/Inlay/Brückenglied aufpassen2 
2981NEM Zuschlag4 
3001Teleskopkrone primär2 
3101Umlaufende Fräsung2 
3202Teleskopkrone sekundär, für Kunststoffverblendung2 
3302Individuelles Sekundärteil in/an Metallbasis2 
4002Metallbasis Oberkiefer, partiell1 
5102Lötfreie Verbindung, Sekundärteil2 
5307Metallfläche konditionieren2 
5308Modellgussteil konditionieren2 
6001Aufstellen Grundeinheit1 
6003Aufstellen je Zahneinheit auf Metallbasis8 
6311Grundeinheit Fertigstellung auf Metallbasis1 
6312Fertigstellen auf Metallbasis, je Zahneinheit8 
0701Versand je Versandgangjenicht im Praxislabor
Mat.NEMje 
Mat.Hochleistungskleberje 
Mat.Konfektionszahn8 
Die BEB 97 lässt hier eine detailliertere Abrechnung der erbrachten handwerklichen Leistungen zu. Je nach Einzelfall können weitere Leistungen entstehen bzw. abgerechnet werden.

Beispiel 3
Patient PKV
Abformung: konventionell
Auftrag: 13, 23 teleskopierende Krone (NEM) CAD/CAM-gefertigt, Metallbasis CAD/CAM-gefertigt, 14–17 und 24–27ersetzte Zähne

BEB 97abrechenbare LeistungenMengeAnmerkung
0732Desinfektionjeje Vorgang
0002Modell aus Superhartgips2Gegenbissmodell, Modell für Löffel
0007Kontrollmodell2 
0019Frässockel1 
0021Modell für Sägesegmente1 
0026Modell nach Funktionsabdruck1 
0103Modellsegment sägenje 
0104Stumpf aus Superhartgips2 
0105Stumpf aus Kunststoff2 
0115Zweitstumpf aus Kunststoff2 
0212Dowel-Pin setzenje 
0213Ausblocken eines Stumpfes2 
0216Stumpf vorbereiten2 
0253Split-Cast-Sockel an Modellje 
0303Modell ausblocken1 
0403Modellmontage in Mittelwertartikulator II1 
0408Montage eines Gegenkiefermodellesje 
1003Basis aus Kunststoff1 
1006Individueller Löffel aus Kunststoff1 
1111Bisswall aus Wachs, auf Basis1 
2662Vollverblendung aus Polymer-Glas2 
2922Krone/Inlay/Brückenglied aufpassen2 
2981NEM Zuschlag4 
3xxxCAD/CAM Konstruktion Teleskopkrone, primär2neu erstellte Leistung
3xxxCAD/CAM-Fräsen/-Schleifen einer CAD-Einheit (Primärteleskop)2neu erstellte Leistung
3xxxCAD/CAM Teleskopkrone, primär2neu erstellte Leistung
3xxxCAD/CAM-Einheit – manuelle Feinjustage unter Stereomikroskop (Primärteleskop)2neu erstellte Leistung
3101Umlaufende Fräsung2 
3xxxCAD/CAM Einscannen Primärteleskop2neu erstellte Leistung
3xxxCAD/CAM Konstruktion Teleskopkrone, sekundär, vollständig verblendet2neu erstellte Leistung
3xxxCAD/CAM-Fräsen/-Schleifen einer CAD-Einheit (Sekundärteleskop)2neu erstellte Leistung
3xxxCAD/CAM Teleskopkrone, sekundär, vollständig verblendet2neu erstellte Leistung
3xxxCAD/CAM Teleskopkrone, sekundär anpassen und Friktion einstellen2neu erstellte Leistung
3302Individuelles Sekundärteil in/an Metallbasis2 
4xxxCAD/CAM Konstruktion Basis OK/UK1neu erstellte Leistung
4xxxCAD/CAM Basis Oberkiefer, partiell, Metall1neu erstellte Leistung
4xxxCAD/CAM Konstruktion Retention2neu erstellte Leistung
4xxxCAD/CAM-Fräsen/-Schleifen einer CAD-Retention, je Retention2neu erstellte Leistung
4xxxCAD/CAM Retention2neu erstellte Leistung
4xxxCAD/CAM SML/Element Metallbasis aufpassen und ausarbeiten, je Basis1neu erstellte Leistung
0xxxCAD/CAM digitaler Datenversand neu erstellte Leistung
5102Lötfreie Verbindung, Sekundärteil2 
5307Metallfläche konditionieren2 
5308Modellgussteil konditionieren2 
6001Aufstellen Grundeinheit1 
6003Aufstellen je Zahneinheit auf Metallbasis8 
6311Grundeinheit Fertigstellung auf Metallbasis1 
6312Fertigstellen auf Metallbasis, je Zahneinheit8 
0701Versand je Versandgangjenicht im Praxislabor
Mat.Fräsmaterialje 
Mat.Hochleistungskleberje 
Mat.Konfektionszahn8 

Fazit

Anzeige

Der Vergleich der beiden Abrechnungssysteme und die Erweiterung um digitale Herstellungsprozesse verdeutlicht die grundlegenden Unterschiede in Struktur und Anwendung. Die BEL II ist für die pauschale Abrechnung von gesetzlichen Leistungen konzipiert und bietet wenig Flexibilität. Die BEB 97 hingegen ermöglicht eine transparente und aufwandsgerechte Abrechnung im gewerblichen Bereich. Die Herausforderung im digitalen Wandel besteht darin, die Vorteile der Detaillierung zu bewahren und nicht in die pauschale Logik zurückzufallen, um sowohl die Wirtschaftlichkeit der Labore als auch die Transparenz für den Kunden zu gewährleisten.

Kommentare

Keine Kommentare.

Anzeige