Im ePA-Management können Aktenanbieter ermittelt und Adhoc-Berechtigungen erteilt werden. Im ePA-Hauptdialog kann nach „Allen Dokumenten“, die in der ePA vorhanden sind, oder mittels Filterkriterien nach bestimmten Dokumenten gesucht werden. Das ist insbesondere für den zahnärztlichen Fachbereich sinnvoll, da vorwiegend Dokumente aus der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie benötigt werden.
In der ePA wird unter anderem auch das Zahnbonusheft gespeichert – Stempelhefte und damit Arbeitsaufwand entfallen. Und: Künftig können notwendige Angaben zur Diagnose, Medikation des Patienten und medikationsrelevante Daten (z.B. Allergien oder besondere Hinweise) auf der Gesundheitskarte als elektronischer Medikationsplan (eMP) gespeichert werden.
Zahnärzte sind verpflichtet, nach einer Übergangsfrist ab 1. Oktober 2021 Arbeitsunfähigkeitsdaten (eAU) via TI unmittelbar elektronisch an die zuständige Krankenkasse zu schicken. Die CGM hat in Vorbereitung auf die Einführung der eAU bereits jetzt den Zugriff auf den ICD-10-Katalog zur Verfügung gestellt. Um die Umstellung zu vereinfachen, hat die KZBV einen Auszug mit den für die Zahnarztpraxis relevanten Codes aus dem Gesamtkatalog des ICD-10 erarbeitet sowie ein Schlagwortverzeichnis erstellt, welches für die in der Praxis häufig vorkommenden Freitextdiagnosen mögliche Kodierungen vorschlägt. Zum 1. Juli 2021 wird darüber hinaus das eRezept eingeführt, das zum 1. Januar 2022 verpflichtend in der Praxis anzuwenden ist.
Aussichten für 2022: elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren
Einen echten Mehrwert für Dentalteams im Rahmen der neuen TI-Anwendungen sieht CGM vor allem in den für 2022 geplanten elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren. Ziel ist es, die derzeit sowohl in den Zahnarztpraxen als auch bei den Krankenkassen vorhandenen Medienbrüche bei der Beantragung und Genehmigung von Leistungen weitgehend zu beseitigen.
Dazu sind die CGM Dentalsysteme mit allen relevanten Akteuren im Gesundheitswesen im Austausch. Gelingt es, sind die Vorteile für Zahnarztpraxen deutlich spürbar: Die Übermittlung und Genehmigung von Behandlungsplänen wird schneller und unbürokratischer, die Archivierung und Verwaltung vereinfacht sowie Ausdrucke und Erstellungs- sowie Portokosten reduziert.
Da zudem alles digital gespeichert werden kann, gehören große Ordneransammlungen damit der Vergangenheit an. Gute Aussichten für 2022.
Quelle:
CGM Dentalsysteme GmbH
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