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Prothetik

Was für Auswirkungen auf die Abrechnung hat ein Zahn an anderer regio?

Teleskoparbeit mit 3 vestibulär verblendeten Teleskopen und einem „Wunschteleskop“ auf einem 4. Zahn auf 14, Festzuschuss: 1×3.1, 3×1.1, 3×1.3, Abrechnung nach GOZ, andersartige Versorgung

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 1817161514131211 2122232425262728
 4847464544434241 3132333435363738
B                 
R                 
TP
Erläuterungen: TP = Therapieplan, RV = Regelversorgung, B = Befund, E = ersetzter Zahn, TV = Teleskopkrone mit vestibulärer Verblendung, KVH = Krone mit vestibulärer Verblendung und gegossener Halte- und Stützvorrichtung, f = fehlender Zahn, ww = erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung

Durch Fräsmaschinen werden heutzutage zahntechnische Arbeiten immer individueller, anspruchsvoller und schneller in der Herstellung. Trotzdem bleibt die Zahntechnik immer patientenbezogen und abhängig vom Einzelfall.

Der Befund gibt in diesem Fall die Regelversorgung vor, diese wäre ein Modellguss mit 3 Kronen vestibulär verblendet. Der Patient wünscht Teleskope (allerdings vestibulär verblendet) und dass der (gesunde) Zahn 14 für ein weiteres Teleskop präpariert wird (ebenfalls vestibulär verblendet).

Nun würde man in der Abrechnung also 4 Teleskope ansetzen und schauen, wie diese berechnet werden müssen. 4× TV spricht im ersten Moment für die Gleichartigkeit, aber halt: Eine Teleskoparbeit, die 4 Teleskope beinhaltet, von denen ein Teleskop ein sogenanntes „Wunschteleskop“ darstellt, wird komplett andersartig abgerechnet. Also auch jene 3 Teleskope, welche eigentlich gleichartig anzusehen sind, werden durch dieses 4. Teleskop auf Zahn 14 jetzt ebenfalls nach BEB abgerechnet. Hier das Beispiel im Detail:

BEB 97Berechenbare LeistungenMengeErklärung
0001Modell aus Hartgips1für den individuellen Löffel
0002Modell aus Superhartgips1Gegenbiss
0007Kontrollmodell1 
0011Modell aus feuerfester Masse1für den Modellguss
0019Frässockel1 
0021Modell für Sägesegmente1 
0026Modell nach Funktionsabdruck1 
0103Modellsegment sägen6 
0104Stumpf aus Superhartgips4 
0105Stumpf aus Kunststoff4 
0212Dowel Pin setzenje 
0216Stumpf vorbereiten4 
0253Split Cast Stockel1 
0404Modellmontage in indiv. Artikulator I2 
0723Zahnfarbbestimmung I1 
0732Desinfektion4 
1003Basis aus Kunststoff1 
1006Individueller Löffel aus Kunststoff1 
1111Bisswall aus Wachs, auf Basis1 
1201Übertragungskappe aus Kunststoff4 
2661Teilverblendung Komposit4 
2981NEM-Zuschlag8 
3001Teleskopkrone primär4 
3101Umlaufende Fräsung4 
3202Teleskopkrone sekundär, für Kunststoffverblendung4 
3302Individuelles Sekundärteil in/an Metallbasis4 
4002Metallbasis Oberkiefer, partiell1 
5005Lötung 54 
5307Metallfläche konditionieren4 
5308Modellgussteil konditionieren3je Sattel
6001Aufstellen Grundeinheit1 
6002Aufstellen je Zahneinheit auf Wachsbasis10Für die laborinterne Wachsaufstellung zur Dimensionierung der Metallbasis
6021Übertragen einer Wachsaufstellung auf Metallbasis10Für die Übertragung der Wachsaufstellung auf die Metallbasis
6311Grundeinheit Fertigstellung auf Metallbasis1 
6312Fertigstellen auf Metallbasis, je Zahneinheit10 
6461Lösungsknopf für Friktionsprothese2 
0701Versand, je Versandgang8 
Mat.Seitenzähne4 
Mat.Frontzähne6 

Jede Art von Kostenvoranschlägen oder Rechnungen für das Dental- oder Praxislabor kann hier stets nur eine individuelle Empfehlung darstellen. Falls weitere Leistungen aus technischer Art oder auf Wunsch des Behandlers erbracht werden, können diese natürlich in ein entsprechendes Angebot mit einfließen.

Mein Tipp:

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Arbeiten Sie mit Jumbos und erstellen sich Leistungsketten, damit Sie keine Position vergessen. Dabei sollten Sie auch Leistungen mit der Menge „0“ in Ihre Jumbos aufnehmen, um diese eventuell mit anzusetzen, wenn Sie zu Beginn der Arbeit noch nicht erkennen konnten, was für Leistungen letztendlich zum Ansatz kommen. Denken Sie verstärkt an kleine Leistungspositionen aus der Arbeitsvorbereitung wie Modellsegment sägen, Stümpfe vorbereiten und Dowel-Pins, die, mit kleinen Preisen versehen, konsequent auf jeder Rechnung erscheinen sollten – und zwar ausnahmslos wo es möglich ist bzw. wo diese Tätigkeit anfällt (Kronen, Inlays, Veneers, Teleskope etc.). Weitere vertiefende Kenntnisse zur Abrechnung erhalten Sie in Seminar- oder Buchform bei Spitta (www.spitta.de).

Die Abrechnungshinweise sind vom Autor nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Haftung und Gewährleistung werden jedoch ausgeschlossen.  

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